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Ein Mann sitzt auf der Couch und hat eine Bankkarte und ein Handy in der Hand

EU-Verordnung Echtzeitüberweisung
Ihre Zustimmung ist erforderlich

Wichtige Änderungen ab dem 08.10.2025

Was Sie als Kunde wissen sollten.

Mit der EU-Verordnung Nr. 2024/886 zu Echtzeitüberweisungen treten per 9. Oktober 2025 weitere Änderungen im Überweisungsverkehr in Kraft.

Diese Änderungen führen dazu, dass wir unsere betroffenen Sonderbedingungen aktualisieren und neu mit Ihnen vereinbaren müssen. Sie werden hierüber in den kommenden Monaten schriftlich informiert.

Die ersten Änderungen - Verkürzung der Ausführungsfrist und Entgeltgleichheit - sind bereits per 09.01.2025 wirksam geworden. Genauere Informationen hierzu finden Sie unten.

Empfängerprüfung - Verification of Payee

Eine der zentralen Neuerungen ist die Empfängerprüfung bzw. "Verification of Payee" (kurz: VOP). Hierbei wird geprüft, ob der vom Zahler angegebene Name des Zahlungsempfängers und der Name des Kontoinhabers der angegeben IBAN identisch sind, um betrügerische oder fehlgeleitete Zahlungen zu verhindern und so den Schutz des Zahlers zu erhöhen.

Das System liefert hierbei die folgenden Ergebnisse:

  • „Match“ (Übereinstimmung beim Empfängernamen)
  • „Close Match“ (geringe Abweichungen beim Empfängernamen)
  • „No Match“ (keine Übereinstimmung beim Empfängernamen)
  • „Check cannot be performed“ (Prüfung aus verschiedenen Gründen nicht möglich)

Die Darstellung hängt vom verwendeten Überweisungskanal, bspw. OnlineBanking oder Zahlungsverkehrssoftware ab. Siehe hierfür die Abschnitte „Empfängerprüfung (VOP) Allgemein“ und „Empfängerprüfung (VOP) für Firmenkunden“

Die maximale Ausführungszeit für den Erhalt der VOP-Antwort beträgt ca. 5 bis 7 Sekunden.

Wenn bei einer Empfängerüberprüfung das Ergebnis Match erzielt wird, haftet der Zahlungsdienstleister dafür, dass die Angaben zum Zahlungsempfänger zum Zeitpunkt der Prüfung korrekt sind.

Änderungen des Betragslimits

Die Neuregelungen beinhalten unter anderem neue Limits für Echtzeitüberweisungen. Ab dem 9. Oktober 2025 entfällt die bis heute gültige Betragsbegrenzung für Echtzeitüberweisungen von 100.000 Euro.

Echtzeitüberweisungen auf allen Kanälen

Eine weitere Neuerung der EU-Verordnung ist das Senden von Echtzeitüberweisungen über alle Überweisungskanäle. Bisher war die Echtzeitüberweisungen ausschließlich über die "onlinefähigen" Kanäle möglich. Ab dem 08.10.2025 wird die Echtzeitüberweisung auf allen Kanälen angeboten werden, in welchen heute "Standard"-Überweisungen möglich sind, insbesondere auch für EBICS und beleghafte Zahlungen.

Änderung der Ausführungsfrist


Die EU-Verordnung 2024/886 gab im ersten Umsetzungszeitraum bis 9. Januar 2025 eine Verkürzung der Ausführungsfrist für Echtzeitüberweisungen von 20 auf 10 Sekunden vor. Diese wurde für die bestehenden Einreichungskanäle fristgerecht umgesetzt. Unsere Kunden wurden hierüber im November 2024 schriftlich informiert.


Entgeltgleichheit zur Standardüberweisung

Mit Inkrafttreten der EU-Verordnung zu Echtzeitüberweisung wurde ebenfalls die Vorgabe der Entgeltgleichheit von Echtzeit- und Standardüberweisungen wirksam. Die Anpassung haben wir für die Girokonten der Volksbank Lahr eG per 01.01.2025 umgesetzt. Unsere Kunden wurden hierüber im November 2024 schriftlich informiert.

Informationen zur Zustimmungskampagne

Warum ist eine Zustimmungskampagne notwendig?

Aufgrund des BGH-Urteils vom 27.04.2021 müssen Änderungen in unseren AGB, Sonderbedingungen sowie dem Preis- und Leistungsverzeichnis durch eine Zustimmung des Kunden wirksam vereinbart werden. Die Anpassungen in den Sonderbedingungen zum Zahlungsverkehr und im Preis- und Leistungsverzeichnis bedürfen daher einer aktiven Kundenzustimmung.

 

Wie erfolgt die Einholung der Zustimmung zu den Änderungen?

Kunden mit Onlinezugang und elektronischem Postfach erhalten das Anschreiben inklusive der Änderungen in den Bedingungen und dem neuen Preis- und Leistungsverzeichnis in Ihr elektronisches Postfach. Kunden ohne elektronisches Postfach oder mit bestimmten Vertretungsregelungen erhalten das Anschreiben per Post. Für beide Wege ist ein QR-Code bzw. ein Link im Anschreiben enthalten, worüber die Zustimmung erfolgen kann. Die PIN dient zur Sicherstellung, dass ausschließlich Sie persönlich den Link aufrufen und zustimmen können.

Kunden mit elektronischem Postfach müssen die Unterlagen bei Zustimmung nicht erneut herunterladen, da diese bereits mit dem Anschreiben in das elektronische Postfach eingestellt wurden. Kunden mit Anschreiben per Post müssen die Unterlagen zwingend vor Zustimmung herunterladen (Zwangsdownload), damit wir unserer Pflicht zur Bereitstellung der Unterlagen nachkommen.

Für eine kleine Kundengruppe ist die Zustimmung über einen QR-Code bzw. Link nicht möglich. Diese Kunden erhalten die Unterlagen auf der Bankfiliale, bei Ihrem Berater, oder können sich diese gerne zusenden lassen, sowohl per E-Mail als auch per Post. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf, damit wir Ihnen die Unterlagen (Anhänge zum Anschreiben) aushändigen können.

Welche Bedingungen ändern sich?

Die Änderungen betreffen die Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr, die Sonderbedingungen für das Onlinebanking, die Sonderbedingungen für die girocard (Debitkarte) sowie unser Preis- und Leistungsverzeichnis.

Hier können Sie die wesentlichen Änderungen in den Sonderbedingungen sowie das Preis- und Leistungsverzeichnis (gültig ab 5. Oktober 2025) herunterladen.

Speziell für Firmenkunden: die Sonderbedingungen für die Datenfernübertragung wurden überarbeitet.

Was passiert bei Nichtzustimmung?

Zunächst würden wir uns natürlich noch einmal bei Ihnen melden, falls Sie Ihre Zustimmung versäumt haben.

Aus dem Grund, dass wir unser Leistungsversprechen und unsere Dienstleistungen dauerhaft nur dann halten können, wenn wir alle Kunden auf der gleichen Vertragsgrundlage betreuen, möchten wir Sie daher schon jetzt darauf hinweisen, dass wir uns vorbehalten, das von den Änderungen betroffene Girokonto zu kündigen, wenn wir Ihre Zustimmung nicht erhalten.

Empfängerprüfung (VOP) Allgemein

Für welche Zahlungen funktioniert die Empfängerprüfung?

Die Prüfung erfolgt für Zahlungen

  • im gesamten SEPA-Raum
  • als Echtzeit- oder Standardüberweisungen sowie für Sammelaufträge
  • auf allen Kanälen (online, beleghaft oder telefonisch)
Wie funktioniert die Empfängerprüfung im OnlineBanking und der VR Banking App

Die Informationen hierzu folgenden in Kürze.

Wie funktioniert die Empfängerprüfung in den Zahlungsverkehrsprogrammen?

Die Empfängerprüfung wird durch kommende Updates in den Zahlungsverkehrsprogrammen Profi cash und BankingManager eingeführt. Die technische Umsetzung in der VR-Networld-Software ist aufgrund der Ablösung durch den BankingManager nicht mehr erfolgt. Aus diesem Grund haben die betroffenen Kunden eine Abkündigung der Lizenz für Ihre VR-Networld-Software erhalten und wurden über Alternativen informiert.

Was kostet die künftige Empfängerprüfung?

Die Empfängerprüfung (VOP) ist eine regulatorische Vorgabe für alle Finanzdienstleister und wird Ihnen unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Was bedeutet es, wenn die Empfängerprüfung nicht das Ergebnis "Match" bzw. grün zurückmeldet?

 

Wenn Sie eine Überweisung trotz eines No Match- oder Close Match-Ergebnisses autorisieren und ausführen, tragen Sie das Risiko einer Fehlüberweisung.

Bitte beachten Sie, dass auch bisher bei Eingabe einer falschen IBAN das Risiko einer Fehlüberweisung beim Auftraggeber lag.

 

 

Ist es möglich, dass eine Zahlung abgelehnt wird, obwohl die VOP-Prüfung ein "Match" ergeben hat?

 

Ja, alle bisherigen Gründe, die zu einer Ablehnung in der Zahlungsverarbeitung geführt haben, bleiben weiterhin bestehen (z. B. Empfängerkonto aufgelöst etc.), sodass eine Zahlung auch bei einem Match abgelehnt werden kann.

Empfängerprüfung (VOP) für Firmenkunden

Wie erfolgt die Empfängerprüfung bei Sammelaufträgen?

 

Im Gegensatz zu Privatpersonen haben Firmenkunden bei Sammlern mit mehr als einer Transaktion die Wahl, ob sie die Empfängerüberprüfung nutzen möchten (Opt-In) oder nicht (Opt-Out).

Detaillierte Informationen zu Empfängerprüfung für EBICS-Kunden haben wir Ihnen in der folgenden PDF zusammengestellt:

Entscheidungshilfe für die Verwendung der Empfängerprüfung

 

Trifft einer der folgenden Punkte bei Ihnen zu?

  • Betrachten Sie Ihr eigenes Geschäftsumfeld als Fraud-anfällig?
  • Gab es in der Vergangenheit Betrugsfälle bei Ihren Zahlungsaufträgen?
  • Überweisen Sie regelmäßig an neue, tendenziell unbekannte Zahlungsempfänger?
  • Wie genau werden Namen und IBANs bei der Stammdatenerfassung geprüft? Sind Sie auf Prüfungen im Zahlprozess angewiesen, weil interne, dem Zahlprozess vorgelagerte Vorkehrungen betrügerische oder fehlgeleitete Überweisungen nicht ausreichend verhindern?
  • Gibt es Vorgaben Ihrer Compliance-Abteilung zur Verwendung der Empfängerüberprüfung? Lassen Sie ggf. die Relevanz der Empfängerüberprüfung für Ihre Zahlungen durch Ihre Compliance-Abteilung prüfen.

Antwort: Ja.

  • Opt-In sollte genutzt werden.
  • Weitere Informationen finden Sie im Dokument „Empfängerprüfung (VOP) - Änderungen im Zahlungsausgang EBICS“ unter der Frage Wie erfolgt die Empfängerprüfung bei Sammelaufträgen?

Antwort: Nein.

  • Opt-Out kann genutzt werden, da der Verzicht auf die Empfängerüberprüfung (Opt-Out) erlaubt ist.
  • Bei Verzicht sind keine Anpassungen im Zahlungsausgang notwendig.
  • Hinweis: Gilt nicht bei Einzelüberweisungen (verpflichtend Opt-In).
Wie kann ich mich auf die Empfängerprüfung vorbereiten?

 

Sorgen Sie für wenig Irritation in der Freigabeentscheidung beim Zahler und teilen Sie den Zahlern frühzeitig die korrekten Empfängerdaten mit.

Hier ist ggf. eine Anpassung Ihrer Rechnungsschreiben notwendig. Hierfür haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengestellt:

 

  • Checkliste Empfängerprüfung

    39 KB

    im Zahlungseingang
  •  

    Für Ihre eingehenden Zahlungen gilt:

    • Ihre zahlungspflichtigen Privatkunden können die Empfängerüberprüfung nicht abwählen.
    • Ihre zahlungspflichtigen Firmenkunden können entscheiden, ob sie die Empfängerüberprüfung nutzen.

     

Wir danken Ihnen für Ihr Vertauen und Ihre Unterstützung bei der Umsetzung dieser wichtigen Neuerungen.

Häufige Fragen (FAQ)

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Unser Leistungsversprechen und unsere Dienstleistungen können wir dauerhaft nur dann halten, wenn wir alle Kunden auf der gleichen Vertragsgrundlage betreuen. Diese überarbeiteten Sonderbedingungen stellen die Basis für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs dar. Wir möchten Sie daher schon jetzt darauf hinweisen, dass wir uns vorhalten, die Geschäftsbeziehung bzw. Teile davon zu kündigen, wenn wir Ihre Zustimmung nicht erhalten.

Daher bitten wir Sie dringend, uns Ihre Zustimmung zu erteilen.

Warum ist meine Zustimmung "kostenpflichtig"?

Die Zustimmung selbst ist nicht kostenpflichtig. Die Zustimmung muss jedoch nach dem Gesetz als kostenpflichtig bezeichnet werden, weil sie sich auf entgeltliche Dienstleistungen bezieht.

In unserem Fall kann eine beleghafte Überweisung, je nach Kontomodell, mit einer Gebühr behaftet sein.

Hier würde die Anwendung mit mit der Ausprägung , der ID , Tag und Route eingeblendet werden.