Die Bankgeschäfte entwickelten sich trotz des Deutsch-Französischen Kriegs sehr günstig. Deshalb reifte im Jahr 1871 der Gedanke, die bisher als Verein geführte Gewerbebank Lahr in eine eingetragene Genossenschaft umzuwandeln. In der Generalversammlung am 11. März 1871 trug der Vorstand vor, dass es dem jetzigen Stand der Gewerbebank angemessen sei, sie in eine „Eingetragene Genossenschaft“ umzubilden. Dann wurden die Statuten vorbereitet. Die in der außerordentlichen Generalversammlung am 18. März 1871 gefassten Beschlüsse dürfen als Meilenstein in der Geschichte der Lahrer Gewerbebank und späteren Volksbank gesehen werden. Die Ta- gesordnung der Versammlung war durch ein Inserat in der Lahrer Zeitung bekannt gegeben worden. Nach Verlesung des Statuts stimmten die anwesenden 78 Mitglieder über die einzelnen Paragraphen und dann im Ganzen ab. Es wurden zum Direktor Carl Spreter, zum Rechner Emil Wagenmann und zum Schriftführer Carl Lucas Lang gewählt.
1871
Die Umwandlung der Lahrer Gewerbebank in eine Genossenschaft
In den Statuten heißt es in den Paragraphen 1 und 2:
- § 1 Die seither unter der Firma „Lahrer Gewerbebank“ bestandene Genossenschaft führt ihre Geschäfte ununterbrochen fort unter der Firma: Lahrer Gewerbebank, eingetragene Genossenschaft. Dieselbe hat ihren Sitz in Lahr und hat den Zweck zur Förderung des Kredits und des Erwerbs ihrer Mitglieder für gemeinschaftliche Rechnung ein Bankgeschäft zu betreiben.
- § 2 Der zur Geschäftsführung nötige Fond wird gebildet:
a) Durch die von den Mitgliedern einbezahlten Monatsbeiträgen und die denselben gutgeschriebenen Dividenden.
b) Durch die dem Reservefond zugewiesenen Gelder.
c) Durch die unter solidarischer Haftbarkeit der Mitglieder zu erhebenden Kapitalaufnahmen.