Viele Anleger reagieren sehr sensibel auf das Thema Steuern und machen sich zur Einführung der Abgeltungssteuer ab 2009 bereits heute Gedanken über ihre Geldanlagen. Gut so. Denn bei Betrachtung aller Fakten kann man tatsächlich einiges tun, um das Ersparte auch unter steuerlichen Gesichtspunkten zu optimieren. Entscheidend ist, rechtzeitig zu handeln, um sich langfristig Vorteile zu sichern.
Deshalb hat die Volksbank Lahr frühzeitig mit einer Veranstaltungsreihe in ihrem Geschäftsbereich über die Veränderungen der Abgeltungssteuer informiert. Am Mittwoch, 24. Oktober 2007 konnte Regionalmarktdirektor Rainer Richter rund 400 Interessenten in der Sulzberghalle in Lahr-Sulz begrüßen.
Mit der Einführung der Abgeltungssteuer zum 1. Januar 2009 ergeben sich grundlegende Änderungen im Bereich der Besteuerung von Kapitalerträgen für Privatanleger. Ab diesem Zeitpunkt sind grundsätzlich alle Einkünfte (Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne) aus Kapitalvermögen mit einem Steuersatz von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zu versteuern. „Dies trägt dazu bei, die Steuergesetzgebung in Deutschland zu vereinfachen, denn es gibt nur noch eine zusammengefasste Einkunftsart“, so Rainer Richter.
Die wichtigsten Steuerregeln im Detail
Grundsätzlich sind fast alle Kapitalanlagen und alle Anleger von der Abgeltungssteuer betroffen. Steuerfrei bleiben aber Einnahmen, die unterhalb des Sparerfreibetrages liegen. „Der jährliche Sparerpauschbetrag von 801 Euro bzw. für Verheiratete 1.602 Euro im Jahr bleibt bestehen“, informierte Achim Keusemann, Vertriebsdirektor bei Union Investment Privatfonds GmbH. Darunter fallen künftig aber nicht nur Zins- und Dividendeneinnahmen, sondern auch realisierte Kursgewinne. Ebenso entfällt das Halbeinkünfteverfahren für Dividenden, die künftig auch mit dem einheitlichen Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent und nicht mit dem persönlichen Steuersatz besteuert werden. „Auch die einjährige Haltefrist, nach der Veräußerungs- oder Rückgabegewinne heute noch steuerfrei sind, fällt für Geldanlagen ab 2009 weg“, führt der Referent aus und ergänzt: „Grundsätzlich können ab 2009 Verluste aus Wertpapiergeschäften mit Zinsen und Dividenden verrechnet werden. Eine Ausnahme bilden Verluste aus Direktanlagen in Aktien.“ Diese könnten nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden.
Vorteil Veranlagungsoption
Wichtig zu wissen ist: Auch nach 2009 können steuerpflichtige Anleger Steuerzahlungen bis zum Steuerpauschbetrag steuerfrei erhalten. Außerdem besteht weiterhin das Recht, sich zur Einkommensteuer veranlagen zu lassen – die sogenannte „Veranlagungsoption“. „Das macht vor allem Sinn, wenn Steuerzahler tatsächlich weniger als 25 Prozent Steuern auf das Kapitalvermögen zahlen, wie es bei geringen Einkommen, beispielsweise bei Rentnern, oft der Fall ist“, erläutert Achim Keusemann. Diese Anleger könnten dann ihren unter 25 Prozent liegenden persönlichen Steuersatz statt der Abgeltungssteuer geltend machen – was günstiger für sie wäre.
Demnach werde sich die Abgeltungssteuer sogar positiv für Anleger mit Zinserträgen und hohem Steuersatz auswirken, so der Experte von Union Investment. „Diese Anleger haben ihren Sparerfreibetrag meist bereits ausgeschöpft und ihre Zinserträge wurden bislang mit dem persönlichen hohen Steuersatz versteuert“, so Achim Keusemann. Da ab 2009 die Abgeltungs-steuer einheitlich mit 25 Prozent als Quellensteuer und damit direkt vom jeweiligen Finanzinstitut an das Finanzamt abgeführt wird, zahlen diese Anleger somit weniger Steuern als bisher.
Vorteil Riester-Fondssparpläne
Wie auch der Bundesverband deutscher Banken im August dieses Jahres mitteilte, bleiben Riester-Verträge von der geplanten Abgeltungssteuer auch über 2009 hinaus verschont. „So bleibt für Anleger, die mit Riester-Fondssparplänen für ihr Alter vorsorgen, ab 2009 alles wie bisher,“ betont Keusemann. Hier gilt nach wie vor die nachgelagerte Besteuerung bei Auszahlung zum persönlichen Steuersatz.
Optimale Anlagestrategie rechtzeitig festlegen
Grundsätzlich blieben laut Expertenmeinung langfristige Fondsanlagen trotz Abgeltungssteuer eine chancenreiche Geldanlage – „insbesondere die mit hohen Aktienanteilen.“ Denn auch nach Einführung der Abgeltungssteuer gelte grundsätzlich:
„Doppelter Ertrag vor Steuern gleich doppelter Ertrag nach Steuern.“ Wer also mit einer ertragsstärkeren Geldanlage 8 Prozent statt nur 4 Prozent jährlich vor Steuern erwirtschafte, behalte auch nach Abzug der Abgeltungssteuer mehr übrig. „Nämlich 6 Prozent im Jahr statt 3 Prozent!“, verdeutlicht Achim Keusemann mit einer vereinfachten Rechnung ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Der Experte rät Anlegern, schon jetzt aktiv zu werden. Frühzeitiges Handeln könne sich durchaus lohnen, denn es gehe um eine langfristige Anlagestrategie und auch um eine in jeder Marktphase optimale Anlagestruktur. „Gerade jetzt gilt es, die Vorteile beispielsweise von Aktienfonds für eine langfristige Vermögensanlage zu nutzen“, resümiert Keusemann und verweist darauf, dass dabei selbstverständlich die individuelle Chance-Risiko-Neigung in Einklang mit den Bedürfnissen und Zielen der Anleger stehen müsse.
Die Volksbank Lahr arbeitet mit Union Investment zusammen, der Fondsgesellschaft im genossenschaftlichen FinanzVerbund und rät Anlegern, sich schon jetzt beraten zu lassen, um für die steuerlichen Änderungen ab 2009 gewappnet zu sein.
- Stand: Oktober 2007 -