"In gesunden Tagen an schlechte Zeiten denken!"

Volksbank informiert über Vorsorge

Am Mittwochabend wurde es eng im Veranstaltungsraum der Volksbank in Zell a. H. Die 160 Sitzplätze waren schnell belegt, sodass einige Gäste dem Vortrag von Notar Dr. Markus Voltz (Offenburg) im Stehen zuhören mussten. Auf Einladung der Volksbank sprach er über „Vorsorge im Alter, Krankheit und Tod“.

Vorsorge sei ein Thema für Alt und Jung, das man nicht aufschieben sollte, gab der Notar zu bedenken. „In gesunden Tagen an schlechte Zeiten denken“, lautete sein Rat. Niemand wünscht sich, dass der so genannte Betreuungsfall eintritt, aber wenn doch, sollte eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung vorliegen. Durch diese vorsorglichen Regelungen kann vermieden werden, dass eine Betreuung angeordnet wird.

Die Betreuungsverfügung regelt die Auswahl der gewünschten Betreuungsperson oder falls Pflege nötig ist, die Heimauswahl, den Pflegedienst oder den Arzt des Vertrauens. „Mit der Vorsorgevollmacht bleibt die Entscheidungsfreiheit im familiären Kreis und die gerichtliche Einflussnahme wird zurückgedrängt“, machte Notar Voltz deutlich. Sie könne als Generalvollmacht erstellt werden und kann Handlungsvollmacht in allen Angelegenheiten, wie vermögensrechtliche oder ganz persönliche Entscheidungen regeln. Er gab auch den Tipp, die Vorsorgevollmacht nicht an die Bedingung des Vorsorgefalls zu knüpfen, da sie sonst unbrauchbar wäre.

Die Patientenverfügung muss getrennt und für den Fall einer schweren Erkrankung verfügt werden; nicht zu verwechseln mit der Vorsorgevollmacht. Damit werde die Autonomie des Patienten gestärkt und die Wünsche für die medizinische Behandlung festgehalten, betonte der Notar. Die gesetzliche Grundlage ist im Betreuungsrecht geregelt, deshalb sollte man sich auch auf öffentliche Quellen berufen, empfahl der Experte. Informationen gebe es online beim Justizministerium der Länder bzw. beim Bundesjustizministerium. Wer sich persönlich zum Thema Betreuung und Vorsorgeverfügungen informieren möchte, kann sich an einen Notar oder Rechtsanwalt wenden. Sowohl Vorsorgevollmacht als auch Patientenverfügung genügen der einfachen Schriftform, unterschrieben von der betreffenden Person. Es gebe auch die notarielle Form. Für den Fall sei auch die Aufbewahrung gesichert, so wie beim Testament, erklärte Dr. Markus Voltz.

Im zweiten Teil ging der Notar auf das Thema Übertragung und Schenkung zu Lebzeiten und die Vermögensübertragung anhand der Erbfolge ein. Wer seinen letzten Willen so regeln will, dass die persönlichen Wünsche berücksichtigt sind, sollte sich gut beraten lassen, so der Expertentipp. Das sei schon bei mehr als zwei offenen Fragen sinnvoll, erklärte er. Außerdem würden Formfehler vermieden. Ein eigenhändiges Testament sei auch möglich. Es müsse aber von Anfang bis Ende handgeschrieben sein, inklusive Unterschrift. Die Kosten für ein notarielles Testament, davon konnten sich die Gäste überzeugen, sind in Relation zum vererbten Vermögen absolut moderat. Schließlich sei damit alles wunschgemäß hinterlegt und zudem spare man sich nach dem Tod des Erblassers den Erbschein.

Informationsmaterial zum Vortrag können bei den Geschäftsstellen der Volksbank Lahr bestellt werden. Eine weitere Veranstaltung mit Dr. Markus Voltz wird am Mittwoch, 30. November 2011, 19.00 Uhr im Bürgerhaus in Tutschfelden stattfinden.