Zum OnlineBanking
Ein Mann sitzt auf der Couch und hat eine Bankkarte und ein Handy in der Hand

EU-Verordnung Echtzeitüberweisung
Ihre Zustimmung ist erforderlich

Wichtige Änderungen ab dem 08.10.2025

Was Sie als Kunde wissen sollten

Ab dem 8. Oktober 2025 gelten neue Vorschriften für Echtzeitüberweisungen und die Sicherheit im Zahlungsverkehr. Diese Änderungen betreffen alle Banken im SEPA-Raum – und somit auch die Volksbank Lahr eG. Damit Sie bestens informiert sind, haben wir die wichtigsten Neuerungen für Sie kompakt und verständlich zusammengefasst.

  1. Echtzeitüberweisungen - Ab Oktober Pflicht für alle Banken
    Ab dem 8. Oktober 2025 sind alle Banken im SEPA-Raum verpflichtet, Echtzeitüberweisungen aktiv bereitzustellen – sowohl zum Empfangen als auch zum Senden. Diese müssen auf allen Kanälen verfügbar sein, über die bisher reguläre SEPA-Überweisungen möglich waren.

    Was bedeutet das für Sie?

    Die Volksbank Lahr eG bietet Echtzeitüberweisungen bereits seit 2019 an. Ab dem genannten Stichtag wird unser Angebot auf zusätzliche Kommunikationswege ausgeweitet, darunter auch beleghafte Optionen.

  2. Neues Limitmanagement für Echtzeitüberweisungen
    Die gesetzliche Obergrenze von 100.000 Euro pro Echtzeitüberweisung entfällt. Stattdessen erhalten Sie die Möglichkeit, Ihr persönliches Limit direkt in Ihrem OnlineBanking selbst zu definieren und anzupassen.

    Was bedeutet das für Sie?
    Bis einschließlich 7. Oktober 2025 bleibt die Begrenzung bei 100.000 Euro bestehen. Danach wird das System diese automatisch aufheben, und Sie können Ihr individuelles Limit ganz bequem selbst verwalten.

  3. Empfängerüberprüfung mit Ampelsystem (VoP – Verification of Payee)
    Zur Erhöhung der Sicherheit Ihrer Zahlungen prüfen wir ab dem 8. Oktober 2025, ob der angegebene Empfängername mit dem Kontoinhaber übereinstimmt. So lassen sich fehlerhafte Überweisungen gezielt vermeiden.

    Sie erhalten eine Rückmeldung in drei Stufen:

    Grün: Empfänger stimmt überein – die Zahlung ist sicher.

    Gelb: Geringe Abweichung – wir machen Ihnen einen Korrekturvorschlag.

    Rot: Keine Übereinstimmung – keine Korrektur möglich.

    Sie entscheiden selbst, ob die Überweisung bei gelber oder roter Rückmeldung dennoch ausgeführt werden soll. Zahler kann die Überweisung trotzdem autorisieren und übernimmt damit die Haftung.

    Der VoP-Service gilt auf allen Übertragungskanälen – ausgenommen sind beleghafte Überweisungen sowie bestimmte Sammelüberweisungen bei Firmenkunden.

    Was bedeutet das für Sie?
    Dank VoP profitieren Sie von mehr Sicherheit bei Ihren Transaktionen. Wir begleiten Sie umfassend durch die Umstellung und stehen Ihnen beratend zur Seite.

Ihre Zustimmung zählt – So läuft der Prozess ab
Damit die neuen Regelungen wirksam werden, ist Ihre aktive Zustimmung erforderlich. Grund dafür sind eine geänderte Rechtslage und die angepassten Sonderbedingungen der Volksbank Lahr eG. Wir informieren Sie ab Ende Juni 2025 direkt über die nächsten Schritte:

  • Für OnlineBanking-Nutzerinnen und -Nutzer:
    Die neuen Sonderbedingungen finden Sie ab Kalenderwoche 27/2025 in Ihrem ePostfach. Über ein praktisches Overlay im OnlineBanking oder in der VR Banking App können Sie schnell und unkompliziert zustimmen.
  • Für Kundinnen und Kunden ohne OnlineBanking-Zugang:
    Sie erhalten per Post ein Schreiben mit QR-Code und persönlicher PIN. Damit können Sie die Sonderbedingungen herunterladen und Ihre Zustimmung digital erteilen – einfach und sicher.

Wir danken Ihnen für Ihr Vertauen und Ihre Unterstützung bei der Umsetzung dieser wichtigen Neuerungen.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ändert sich bei den Echtzeitüberweisungen?

Ab Oktober 2025 bieten wir Echtzeitüberweisungen auf allen Kanälen an – digital und beleghaft. Zudem können Sie künftig eigene Limits festlegen.

Was ist die Empfängerüberprüfung (VoP)?

Vor jeder Überweisung prüfen wir, ob Empfängername und Kontoinhaber übereinstimmen, um Falschüberweisungen zu vermeiden. Sie bekommen eine Ampel-Rückmeldung, die Ihnen hilft, sicher zu überweisen.

Muss ich etwas tun?

Ja, wir benötigen Ihre aktive Zustimmung zu den neuen Bedingungen. Onlinekunden stimmen einfach im Online Banking zu, Offlinekunden erhalten alle Informationen per Post und können auch telefonisch oder über ein beigefügtes Rücksendeformular zustimmen.

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Unser Leistungsversprechen und unsere Dienstleistungen können wir dauerhaft nur dann halten, wenn wir alle Kunden auf der gleichen Vertragsgrundlage betreuen. Wir möchten Sie daher schon jetzt darauf hinweisen, dass wir uns vorhalten, die Geschäftsbeziehung bzw. Teile davon zu kündigen, wenn wir Ihre Zustimmung nicht erhalten.

Warum ist meine Zustimmung "kostenpflichtig"?

Die Zustimmung selbst ist nicht kostenpflichtig. Die Zustimmung muss jedoch nach dem Gesetz als kostenpflichtig bezeichnet werden, weil sie sich auf entgeltliche Dienstleistungen bezieht.

In unserem Fall kann eine beleghafte Überweisung, je nach Kontomodell, mit einer Gebühr behaftet sein.

Warum wird mir das Overlay nach mehrere Logins immer noch angezeigt?

Sollten wir Ihre Zustimmung für mehrere Konten (z. B. auch für minderjährige Kinder) benötigen, so erscheinen diese nacheinander nach jedem neuen Login.

Wenn Sie alle erforderlichen Zustimmungen bestätigt haben, erscheint kein weiteres Overlay mehr.

Wie erhalte ich Unterstützung bei Fragen?

Unser Unser Digitales Beratungs- und ServiceCenter steht Ihnen telefonisch unter der Service-Hotline 07821 272-0 zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie demnächst.

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