Zum OnlineBanking
Ein Mann sitzt auf der Couch und hat eine Bankkarte und ein Handy in der Hand

EU-Verordnung Echtzeitüberweisung
Ihre Zustimmung ist erforderlich

Wichtige Änderungen ab dem 09.10.2025

Was Sie als Kunde wissen sollten.

Mit der EU-Verordnung Nr. 2024/886 zu Echtzeitüberweisungen treten per 9. Oktober 2025 weitere Änderungen im Überweisungsverkehr in Kraft.

Diese Änderungen führen dazu, dass wir unsere betroffenen Sonderbedingungen aktualisieren und neu mit Ihnen vereinbaren müssen. Sie werden hierüber in den kommenden Monaten schriftlich informiert.

Eine junge Frau sitzt an ihrem Schreibtisch mit aufgeklapptem Laptop und schaut lächelnd auf ihr Handy

Informationen für Privatkunden

Mehr Sicherheit für Ihre Zahlungen durch den Abgleich von IBAN und Namen auf Überweisungen in der EU

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Ein junger Mann arbeitet auf seiner Werkbank an seinem Notebook

Informationen für Firmenkunden

Mehr Sicherheit für Ihren geschäftlichen Zahlungsverkehr durch den Abgleich von IBAN und Namen auf Überweisungen

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Wir danken Ihnen für Ihr Vertauen und Ihre Unterstützung bei der Umsetzung dieser wichtigen Neuerungen.


Häufige Fragen (FAQ)

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Unser Leistungsversprechen und unsere Dienstleistungen können wir dauerhaft nur dann halten, wenn wir alle Kunden auf der gleichen Vertragsgrundlage betreuen. Diese überarbeiteten Sonderbedingungen stellen die Basis für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs dar. Wir möchten Sie daher schon jetzt darauf hinweisen, dass wir uns vorhalten, die Geschäftsbeziehung bzw. Teile davon zu kündigen, wenn wir Ihre Zustimmung nicht erhalten.

Daher bitten wir Sie dringend, uns Ihre Zustimmung zu erteilen.

Warum ist meine Zustimmung "kostenpflichtig"?

Die Zustimmung selbst ist nicht kostenpflichtig. Die Zustimmung muss jedoch nach dem Gesetz als kostenpflichtig bezeichnet werden, weil sie sich auf entgeltliche Dienstleistungen bezieht.

In unserem Fall kann eine beleghafte Überweisung, je nach Kontomodell, mit einer Gebühr behaftet sein.