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VR-Kündigungsgeld

Ihre Geldanlage mit stabilen Zinsen und Flexibilität

Flexibel

Jederzeit verfügbar mit kurzer Frist.

Profitabel

Die Zinsen werden regelmäßig auf Ihrem Referenzkonto gutgeschrieben.

Kurze Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist beträgt 35 Tage.

Produktdetails

Sie möchten Ihr Kapital sicher anlegen und trotzdem flexibel bleiben? Mit dem VR-Kündigungsgeld profitieren Sie von einer attraktiven Verzinsung, während Ihr Geld jederzeit mit einer Kündigungsfrist von nur 35 Tagen verfügbar bleibt. Eine ideale Lösung für größere Anlagebeträge mit solider Rendite.

Das VR-Kündigungsgeld verfügt über eine Teilbetragsstaffel, es werden Beträge bis 150.000 Euro verzinst. Ihr Geld steht Ihnen kurzfristig zur Verfügung und Sie können es für Projekte wie z.B. ein neues Auto, eine neue Küche, eine Umbaumaßnahme oder auch eine Reise verwenden.

Zuzahlungen und Teilverfügungen sind in diesem Produkt jederzeit zulässig - Verfügungen natürlich immer unter Berücksichtigung der 35 Tage.

Pro Kunde ist nur ein VR-Kündigungsgeld möglich.

  •  Bitte beachten Sie, dass Ihr Referenzkonto ein Girokonto bei der Volksbank Lahr eG sein muss.
Stand: 10.03.2025
Zinssatz: Bronze Status
1,00 % p. a.
Zinssatz: Silber Status
1,25 % p. a.
Zinssatz: Gold Status
1,50 % p. a.
Zinssatz: Platin Status1,75 % p. a.

Produktinformationsblatt

90 KB

Sicher

Kapital sicher angelegt.

Attraktive Verzinsung

Profitiere von solider Rendite.

Flexibilität

Jederzeit verfügbar mit 35 Tagen Kündigungsfrist.

Teilbetragsstaffel

Verzinsung bis 100.000 Euro.

Loyalo-Versorgung

Von bis zu 1,75 % p. a. profitieren

Keine Gebühren

Gebührenfreie Kontoführung.

Mindestanlagebetrag

5.000 Euro

Maximalanlagebetrag

150.000 Euro

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Alternative Geldanlagen

Das VR-Kündigungsgeld ist nicht die passende Geldananlage für Sie?

Wir bieten Ihnen viele weitere Geldanlagelösungen. Sie müssen sich auch bei der Geldanlage nicht nur für eine Variante entscheiden. Gemeinsam prüfen wir, wie wir das Beste aus Ihren Sparbeiträgen rausholen können.

VR-Tagesgeld

Nutzen Sie die flexible Geldanlage ohne feste Laufzeit zum Vermögensaufbau.

VR-Festgeld Flex

Ihre sichere Geldanlage mit fester Verzinsung.

VR-Zinstreppe

Stufe für Stufe mit unserer VR-Zinstreppe.

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Nutzen Sie den VR-Fondsstarter, um Ihr Geld mit attraktiven Zinsen wachsen zu lassen.

VR-Geldanlage Plus

Mit der VR-Geldanlage Plus legen Sie Ihr Kapital sicher an und nutzen gleichzeitig die Chancen des Marktes.

FAQ zum VR-Kündigungsgeld

Was ist das VR-Kündigungsgeld?

Das VR-Kündigungsgeld ist eine sichere Termineinlage mit einer Kündigungsfrist von 35 Tagen. Während dieser Zeit bleibt Ihr Kapital stabil verzinst und ist nach Ablauf der Kündigungsfrist verfügbar.

Kann ich meine Anlage jederzeit auflösen?

Ja, mit einer Kündigungsfrist von 35 Tagen können Sie jederzeit über Ihr Guthaben verfügen.

Gibt es Gebühren für das Konto?

Nein, das VR-Kündigungsgeld ist kostenfrei. Eventuelle Entgelte für Sonderleistungen sind im Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank aufgeführt

Was ist das Loyalo-Programm?

Das Loyalo-Programm einschließlich Loyalo-Vorteil ist eine freiwillige und zusätzliche Leistung der Volksbank Lahr.  Je nach Versorgungsstatus des Kunden können Silber, Gold, Platin-Stati erreicht werden. Der individuelle Loyalo-Status wird jeweils 10 Bankarbeitstage vor Monatsende neu ermittelt und ist für die Gewährung des Loyalo-Vorteils in dem nachfolgenden Monat maßgeblich.
Ihren aktuellen Status können Sie bei Ihrem Berater abfragen oder nach Eingabe Ihres Kundencodes unter www.volksbank-lahr.de/loyalo-pk einsehen.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer