Warenkreditversicherung - Negative Kundeninformationen

Die Warenkreditversicherung setzt voraus, dass die Unternehmer nach kaufmännischen Grundsätzen handeln. Das bedeutet, dass beim Vorliegen negativer Kundeninformationen, wie die verspätete Zahlung bzw. Nichtzahlung gestellter Rechnungen, geprüft werden muss, ob weitere Leistungen an den Kunden erbracht werden können.