CSRD-Bericht
Die CSRD gibt verpflichtende Regeln für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vor.
Die CSRD gibt verpflichtende Regeln für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vor.
Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist eine EU‑Richtlinie, die Unternehmen verpflichtet, umfassend über ihre Nachhaltigkeitsleistung zu berichten. Dabei werden ökologische, soziale und unternehmerische Aspekte (ESG – Environment, Social, Governance) erstmals verbindlich und strukturiert offengelegt.
Ziel der Richtlinie ist es, mehr Transparenz, Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit von Nachhaltigkeitsinformationen zu schaffen. So sollen Investoren, Kunden und Geschäftspartner fundierte Entscheidungen treffen und Kapital gezielt in nachhaltige Geschäftsmodelle lenken können.
Die Berichtspflicht gilt in erster Linie für große Unternehmen. Nach aktuellen EU-Anpassungen (Stand Mai 2026) sind Unternehmen betroffen, die
Auch wenn viele kleinere Unternehmen nicht direkt berichtspflichtig sind, werden sie häufig indirekt betroffen, etwa durch Anforderungen von Banken, Investoren oder großen Geschäftspartnern entlang der Lieferkette. Für sie wird der VSME-Standard empfohlen.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt nach einheitlichen europäischen Standards (ESRS) und umfasst insbesondere:
Ein zentrales Element ist die sogenannte doppelte Wesentlichkeit: Unternehmen müssen sowohl ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft als auch die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen auf ihr Geschäft darstellen.
Zusätzlich sind die Berichte
Der VS-Standard („Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs“) ist ein freiwilliger EU‑Berichtsrahmen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Er wurde entwickelt, um Unternehmen eine einfache und praxisnahe Möglichkeit zu geben, über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten zu berichten.
Der Standard richtet sich insbesondere an Unternehmen, die nicht unter die gesetzliche Nachhaltigkeitsberichtspflicht (CSRD) fallen, aber dennoch zunehmend Nachhaltigkeitsinformationen für Banken, Kunden oder Geschäftspartner bereitstellen müssen.
Ziel des VS ist es, einen einheitlichen, verständlichen Rahmen für ESG-Themen (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) zu schaffen – bei deutlich geringerem Aufwand als umfangreiche Berichtspflichten für große Unternehmen.
Der Standard ist modular aufgebaut:
So können Unternehmen ihren Bericht flexibel an Umfang und Anforderungen anpassen.
Fazit: Der VS-Standard hilft KMU, Nachhaltigkeit strukturiert, vergleichbar und mit überschaubarem Aufwand zu kommunizieren – und sich zugleich aufsteigende Anforderungen im Markt vorzubereiten.
Möchten Sie einen Bericht nach VS-Standard veröffentlichen und benötigen Unterstützung? Schreiben Sie uns eine Mail an esg@volksbank-lahr.de
Frühzeitig beginnen
Egal, ob Unternehmen innerhalb des Betriebes Expertise aufbauen oder Beratungsleistung einkaufen: Es ist sinnvoll, sich frühzeitig mit dem Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung auseinanderzusetzen, da die geforderte Datenanalyse sehr umfangreich ist und ein entsprechender Prozess aufgesetzt und dokumentiert werden muss. Dabei sollte es Unternehmen nicht nur darum gehen, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Sie bietet vielmehr wertvolle Informationen für Investoren, Kunden und andere Stakeholder und schafft Einblicke, die als Entscheidungshilfe dienen können.