Lieferkettengesetz
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nimmt große Unternehmen in die Pflicht, bei ihren Zulieferern auf die Einhaltung der Menschenrechte und Umweltstandards zu achten.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nimmt große Unternehmen in die Pflicht, bei ihren Zulieferern auf die Einhaltung der Menschenrechte und Umweltstandards zu achten.
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) – auch bekannt als EU-Lieferkettenrichtlinie – verpflichtet Unternehmen dazu, Menschenrechte und Umweltstandards entlang ihrer gesamten Lieferkette zu achten. Sie ergänzt das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und wird in den kommenden Jahren schrittweise auf EU-Ebene umgesetzt.
Was regelt die CSDDD?
Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen dazu:
Wer ist betroffen?
Nach aktuellem Stand (Juni 2025) gilt die CSDDD für:
Auch außereuropäische Unternehmen mit erheblichem Umsatz in der EU sind betroffen, sofern sie eine relevante Niederlassung oder Tochtergesellschaft in der EU betreiben.
Was ändert sich durch das Omnibusverfahren 2025?
Die EU-Kommission hat im Februar 2025 ein umfassendes Omnibuspaket vorgelegt, das die Anforderungen der CSDDD konkretisiert und teilweise entschärft
1. Verschiebung des Anwendungsbeginns
2. Klarere Anforderungen an das Risikomanagement
3. Entlastung für KMU