Ich helfe Ihnen gerne, für Sie eine fachgerechte Wertermittlung zu erstellen.
Immobilienbewertung
Kompetent und zuverlässig
Sie benötigen ein Gutachten für Ihre Immobilie oder Grundstück? Geben Sie Ihre Werte in erfahrene Hände!
Immobilienverkauf - Kompetenz und Expertise
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, stehen wir Ihnen als kompetenter Partner gerne zur Seite. Wir wissen, worauf Sie achten müssen und unterstützen Sie mit einem umfassenden Leistungspaket während des gesamten Verkaufsprozesses. Als regionaler Immobilienexperte ermitteln wir einen realistischen Verkaufspreis und stellen Kontakt zu solventen Kaufinteressenten her. Sprechen Sie uns einfach an.
Ihre Ansprechpartner
- Immobilien-Center
- Terminvereinbarung
- 07821 272-7777
- Schreiben Sie uns
- Wir rufen Sie zurück
Fachgerechte Wertermittlung durch Ihre Volksbank Lahr eG
Nutzen Sie die Kompetenz unserer Experten, um Ihre Immobilie korrekt bewerten zu lassen. Egal, ob Sie Ihre Immobilie verkaufen oder sich mit Vermögensfragen im Rahmen einer Erbschaft auseinandersetzen möchten – unsere Experten bereiten alle Daten für jede Fragestellung fachgerecht auf und beraten Sie kompetent. Dabei profitieren Sie außerdem immer von unserer regionalen Marktkenntnis.
Gutachten über den Marktwert
nach § 194 BauGB
- Unbebauter Grundstücke
- Bebauter Grundstücke
– Wohn- und Gewerbeimmobilien
– Wohnungs- und Teileigentum - Rechte und Belastungen von Grundstücken, z. B. Niessbrauchsrecht, Wohnrecht
Diese unterstützen Sie bei:
- Kauf und Verkauf von Immobilien
- Finanzierung
- Vermögensauseinandersetzungen, z. B. Zugewinnausgleich bei Scheidung
- Erbauseinandersetzung
- Vermögensübersicht
- Steuerlichen Anlässen, z. B. Entnahme aus Betriebsvermögen, Erbschaft, Schenkung
Der Marktwert wird nach § 194 BauGB und den Richtlinien der Wertermittlungsverordnung ermittelt.
Der Auftraggeber erhält ein schriftliches Gutachten, bestehend aus
- den allgemeinen Angaben
- Grund- und Bodenbeschreibung
- Beschreibung der Gebäude- und Außenanlagen
- Ermittlung des Verkehrswertes
– Bodenwertermittlung
– Sachwertermittlung
– Ertragswertermittlung
– Marktanpassung (gem. § 14 ImmoWertV)
- den Anlagen mit
– Objektbildern
– Grundbuchauszug
– Auszug aus der Bodenrichtwertkarte
– Lageplan und Bauplanunterlagen (soweit vorhanden)
Ihre Ansprechpartner
- Susanne Steiert
- Diplom-Sachverständige (DIA)
- Schreiben Sie mir
- Martin Häfele
- Zertifizierter Immobiliengutachter HypZert (S)
- Schreiben Sie mir