Immobilienbewertung

Kompetent und zuverlässig

Sie benötigen ein Gutachten für Ihre Immobilie oder Grundstück? Geben Sie Ihre Werte in erfahrene Hände!

Immobilienverkauf - Kompetenz und Expertise

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, stehen wir Ihnen als kompetenter Partner gerne zur Seite. Wir wissen, worauf Sie achten müssen und unterstützen Sie mit einem umfassenden Leistungspaket während des gesamten Verkaufsprozesses. Als regionaler Immobilienexperte ermitteln wir einen realistischen Verkaufspreis und stellen Kontakt zu solventen Kaufinteressenten her. Sprechen Sie uns einfach an.

Ihre Ansprechpartner

Immobilien-Center

Fachgerechte Wertermittlung durch Ihre Volksbank Lahr eG

Nutzen Sie die Kompetenz unserer Experten, um Ihre Immobilie korrekt bewerten zu lassen. Egal, ob Sie Ihre Immobilie verkaufen oder sich mit Vermögensfragen im Rahmen einer Erbschaft auseinandersetzen möchten – unsere Experten bereiten alle Daten für jede Fragestellung fachgerecht auf und beraten Sie kompetent. Dabei profitieren Sie außerdem immer von unserer regionalen Marktkenntnis.

Gutachten über den Marktwert
nach § 194 BauGB

  • Unbebauter Grundstücke
  • Bebauter Grundstücke
        – Wohn- und Gewerbeimmobilien
        – Wohnungs- und Teileigentum
  • Rechte und Belastungen von Grundstücken, z. B. Niessbrauchsrecht, Wohnrecht

Diese unterstützen Sie bei:

  • Kauf und Verkauf von Immobilien
  • Finanzierung
  • Vermögensauseinandersetzungen, z. B. Zugewinnausgleich bei Scheidung
  • Erbauseinandersetzung
  • Vermögensübersicht
  • Steuerlichen Anlässen, z. B. Entnahme aus Betriebsvermögen, Erbschaft, Schenkung

Der Marktwert wird nach § 194 BauGB und den Richtlinien der Wertermittlungsverordnung ermittelt.


Der Auftraggeber erhält ein schriftliches Gutachten, bestehend aus

  • den allgemeinen Angaben
  • Grund- und Bodenbeschreibung
  • Beschreibung der Gebäude- und Außenanlagen  
  • Ermittlung des Verkehrswertes
    – Bodenwertermittlung
    – Sachwertermittlung
    – Ertragswertermittlung
    – Marktanpassung (gem. § 14 ImmoWertV)
  • den Anlagen mit
    – Objektbildern
    – Grundbuchauszug
    – Auszug aus der Bodenrichtwertkarte
    – Lageplan und Bauplanunterlagen (soweit vorhanden)

Ihre Ansprechpartner

Susanne Steiert
Martin Häfele
  • Martin Häfele
  • Zertifizierter Immobiliengutachter HypZert (S)