VR-Tagesgeldkonto

VR-Tagesgeldkonto: die clevere Ergänzung zum Girokonto

Gönnen Sie sich mit einem VR-Tagesgeldkonto die maximale Freiheit bei der Geldanlage: Sie zahlen ein, wann und wie viel Sie möchten. Sie verfügen darüber, wie es Ihnen passt – wenn Sie möchten sogar täglich.

Das VR-Tagesgeldkonto im Überblick

Ihre Vorteile mit VR-Tagesgeldkonto

  • Sie erhalten faire Zinsen auf Ihr angespartes Guthaben.
  • Sie setzen auf eine sichere Anlage.
  • Sie können Ihr Kapital in einen flexiblen Auszahlplan umwandeln.
  • Sie können Ihr Tagesgeldkonto online eröffnen und führen.

Flexibel bleiben

Mit dem VR-Tagesgeldkonto bleiben Sie flexibel. Sie können täglich über Ihr gesamtes Geld verfügen. Sie entscheiden, wann und in welcher Höhe Ihr Erspartes auf das von Ihnen bestimmte Referenzkonto überwiesen wird.

Konditionen

Habenzins0,50 % p. a.
AbrechnungsrhythmusVierteljährlich
ZinsvereinbarungVariabel
Sollzins0,00 % p. a.
AbrechnungsrhythmusVierteljährlich
ZinsvereinbarungVariabel
Überziehungszins0,00 % p. a.
AbrechnungsrhythmusVierteljährlich
ZinsvereinbarungVariabel
Versand0,00 EUR
VersandartSB-Auszug
VersandrhythmusTäglich

Noch Fragen?

Wir sind gern für Sie da, wenn Sie Unterstützung bei einem Online-Abschluss wünschen oder noch Fragen haben.

Berechnen Sie Ihre Zinsen

Produkteignung

  • Rendite : weniger gut
  • Verfügbarkeit : gut
  • Sicherheit : gut

Häufige Fragen zum VR-Tagesgeldkonto

Wie schnell komme ich an mein Geld?

Sie können jederzeit über Ihr gesamtes Erspartes verfügen und beliebige Beträge auf das von Ihnen angegebene Referenzkonto überweisen. Bargeld vom VR-Tagesgeldkonto abheben können Sie nicht, da VR-Tagesgeldkonto kein Girokonto ist.

Kann ich beliebig viel Geld als VR-Tagesgeldkonto anlegen?

Die Obergrenze für das VR-Tagesgeldkonto liegt bei 500.000 Euro.

Wann bekomme ich meine Zinsen?

Ihre Zinsen erhalten Sie monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Wann die Zinsgutschrift erfolgt, steht in Ihren Unterlagen. Oder Sie fragen Ihren Berater.

Kann ich mehrere Tagesgeldkonten eröffnen?

Leider nein. Pro Kunde ist nur ein Tagesgeldkonto gestattet.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank Lahr eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank Lahr eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags (801 Euro bei Ledigen bzw. 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten / eingetragenen Lebenspartnern) steuerfrei. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

 

Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank Lahr eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.
Der Sparerpauschbetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag (siehe oben) begrenzt.

 

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den vorgenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die Kirchensteuer wird von den Finanzämtern der einzelnen Bundesländer eingezogen. Seit dem 1. Januar 2015 ist es für Bankkunden einfacher geworden, ihren kirchensteuerlichen Pflichten nachzukommen. Ihre Volksbank Bühl eG führt die Kirchensteuer auf Zinserträge automatisch an das Finanzamt für Sie ab. Die Steuer fällt jedoch nur an, wenn die Gewinne über dem Sparerfreibetrag liegen.
Einmal im Jahr fragen die Banken die Kirchensteuermerkmale aller Bankkunden beim Bundeszentralamt für Steuern ab. Wer nicht möchte, dass seine Konfession den Geldinstituten mitgeteilt wird, kann einen Sperrvermerk eintragen lassen. Als Kirchensteuerpflichtiger müssen Sie die Kirchensteuer dann weiterhin in der Einkommensteuererklärung aufführen.