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Gesetze und Regularien

Gesetze und Regularien

Die Bedeutung des Green Deals und der EU-Taxonomie.

EU Green Deal (Europäischer Grüner Deal)

Der EU Green Deal beschreibt eine Strategie für die nachhaltige Ausrichtung der Europäischen Wirtschaft. Unter anderem strebt die EU als erster Kontinent die Klimaneutralität bis 2050 an. Um dieses Ziel zu erreichen, greifen die verschiedenen Maßnahmen des EU Green Deal, mit denen die CO2-Emissionen gesenkt und der Umstieg auf erneuerbare Energien forciert werden sollen. In der Folge nimmt der Gesetzgeber Unternehmen und Banken zunehmend in die Pflicht, die Nachhaltigkeit ihrer Wirtschaftsaktivitäten künftig messbar machen.  

Ziele:

Klima

  • Klimaneutralität bis 2050
  • Verringerung der Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990

Umwelt und Ozeane

  • Schutz der biologischen Vielfalt und Ökosysteme
  • Verringerung der Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Verbesserung des Abfallmanagements
  • Gewährleistung der Nachhaltigkeit unserer blauen Wirtschaft und unserer Fischereisektoren

Energie  

  • Gewährleistung einer sicheren und erschwinglichen Energieversorgung in der EU
  • Entwicklung eines vollständig integrierten, vernetzten und digitalisierten EU-Energiemarkts
  • Vorrang für Energieeffizienz, Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz unserer Gebäude und Entwicklung eines überwiegend auf erneuerbaren Energiequellen
    basierenden Energiesektors

Verkehr  

  • Effiziente, sichere und umweltfreundliche Verkehrsmittel
  • Verringerung der verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 um 90 %

Landwirtschaft  

  • Nachhaltiges Lebensmittelsystem
  • Ernährungssicherheit trotz Klimawandel und Biodiversitätsverlust sicherstellen
  • ökologischen und klimatischen Fußabdruck des EU-Lebensmittelsystems verkleinern
  • EU-Lebensmittelsystem krisenfester machen
  • weltweiten Übergang zu wettbewerbsgerechter Nachhaltigkeit einläuten

Finanzen

  • Regionale Entwicklung & Investitionen in eine grüne Zukunft
  • Bereitstellung von 30 % des mehrjährigen EU-Haushalts (2021–2027) und des einzigartigen Aufbauinstruments NextGenerationEU für grüne Investitionen -> die EULänder müssen mindestens 37 % der Gelder für Investitionen und Reformen zur Förderung der Klimaziele aufwenden

Industrie

  • Entwicklung einer Industriestrategie für ein wettbewerbsfähiges, grünes und digitales Europa

Forschung und Innovation

  • Impulsgeber für den Wandel
  • Horizont Europa ist das nächste Forschungs- und Innovationsprogramm der EU -> Mehr als 35 % der Ausgaben im Rahmen von Horizont Europa sollen zu Klimaschutzzielen beitragen

Wie die EU-Taxonomie Investitionen lenkt

Die EU-Taxonomie ist ein Regelwerk der Europäischen Union, das Unternehmen verpflichtet ihre wirtschaftlichen Aktivitäten und Investitionen nach klaren und einheitlichen Nachhaltigkeitskriterien zu gestalten. Ziel ist es u.a. Kapitalflüsse in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten und Geldanlagen zu lenken, Greenwashing zu verhindern. Durch die Klassifizierung wirtschaftlicher Tätigkeiten als entweder umweltfreundlich oder nicht nachhaltig schafft die EU-Taxonomie Transparenz und ermöglicht es Unternehmen, ihre Geschäftspraktiken auf ökologisch verträgliche Weise auszurichten.

Die praktische Umsetzung der EU-Taxonomie stellt Unternehmen vor große Herausforderungen, insbesondere aufgrund ihrer vielfältigen Auslegungs- und Interpretationsspielräume. Eine immer stärkere Verknüpfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit der Finanzberichterstattung wird durch die Taxonomie zwingend.  

Was ändert sich durch das Omnibusverfahren?

Mit dem Omnibusverfahren 2025 hat die EU-Kommission auf die Kritik an der Komplexität und dem bürokratischen Aufwand reagiert. Ziel soll es sein, Nachhaltigkeit fördern, ohne Unternehmen zu überfordern. Die wichtigsten geplanten Änderungen zur Taxonomie im Überblick:

1. Begrenzung des Anwendungsbereichs

  • Künftig sollen nur noch große Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden unter die verpflichtende Taxonomie-Berichtspflicht fallen 
  • Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entfällt die Pflicht zur Taxonomie-Berichterstattung vollständig – auch wenn sie kapitalmarktorientiert sind.

2. Freiwilligkeit für große Unternehmen

  • Selbst für große Unternehmen wird die Taxonomie-Berichterstattung freiwillig, sofern sie nicht unter die engere Definition der neuen CSRD- und CSDDD-Anwendungsbereiche fallen
  • Für Unternehmen, die in den künftigen Anwendungsbereich der CSRD fallen (große Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten) mit einem Nettoumsatz von bis zu 450 Millionen sieht der -Vorschlag eine freiwillige Taxonomie-Berichterstattung vor.

3. Vereinfachung der Berichtsanforderungen

  • Die Anzahl der zu berichtenden Datenpunkte wird reduziert.
  • Die Verknüpfung mit der Wesentlichkeitsanalyse wird gestärkt: Unternehmen müssen nur noch über Aktivitäten berichten, die für sie tatsächlich wesentlich sind.
  • Die geplanten sektorspezifischen Taxonomie-Standards werden gestrichen.

Was bedeutet das für Unternehmen?

  • Große Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden sollten sich weiterhin mit der Taxonomie vertraut machen – auch wenn die Berichtspflicht freiwillig wird, bleibt sie für Investoren und Stakeholder relevant.
  • KMU werden deutlich entlastet, sollten sich aber auf freiwillige Anforderungen aus dem Markt (z. B. durch Banken oder Großkunden) vorbereiten.