Nachhaltigkeitsleitlinie & Beschaffungsrichtlinie

Nachhaltigkeitsleitlinie

§ 1 Nachhaltigkeitsbekenntnis der Volksbank Lahr

Als Volksbank Lahr arbeiten wir an einer nachhaltigen Zukunft für unsere Region und darüber hinaus. Wir sind uns der Verantwortung bewusst, die wir als Finanzinstitut gegenüber unserer Umwelt, unseren Kunden, Mitarbeitern, Partnern und der Gesellschaft insgesamt tragen.  

Wir verstehen unseren Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung als Teil unserer genossenschaftlichen Idee, die sich sowohl nach innen als auch nach außen durch verantwortungsvolles und nachhaltiges Handeln auszeichnet. Ethische Werte und ein starkes Umweltbewusstsein sind daher unabdingbare Bestandteile unserer Beziehungen gegenüber unseren Kunden, unseren Mitarbeitern, unseren Lieferanten sowie unserer Umwelt. Wir tragen dafür Sorge, dass die Menschen auch zukünftig in einer lebenswerten Region zuhause sind.

Dafür stehen wir:

  Wir handeln verantwortungsvoll, ressourcenschonend und langfristig in unserer Region.
  Wir fördern unsere Mitglieder und unsere Region.
  Wir pflegen mit unseren Vertragspartnern einen partnerschaftlichen Umgang.
  Wir halten uns geltendes Recht.
  Wir handeln gemäß den Prinzipien des UN Global Compact sowie den ILO Kernarbeitsnormen:
    Wir achten und unterstützen den Schutz der Menschenrechte im Sinne der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen.
    Wir wahren das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen.
    Wir treten für die Beseitigung aller Formen von Zwangs- und Kinderarbeit ein.
    Wir setzen uns für die Beseitigung von Diskriminierung jeglicher Art bei Anstellung und Erwerbstätigkeit ein.
    Wir treten gegen alle Arten der Korruption, einschließlich Bestechung und Erpressung, ein.
    Wir folgen im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip.
    Wir fördern die Entwicklung eines größeren Umweltbewusstseins.
    Wir unterstützen die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien. 

§ 2 Anforderungen an Lieferanten und Dienstleister

(1) Nachhaltig und verantwortungsbewusst zu handeln ist für die Volksbank Lahr ein Unternehmensziel. Wir sind uns unserer sozialen, ökonomischen und ökologischen Verantwortung bewusst und möchten darüber hinaus eine einwandfreie Lieferkette für unsere Kunden sicherstellen. 
(2) Unter anderem die Ziele der Agenda 2030 und des Pariser Klimaabkommens bilden den Rahmen für eine nachhaltige Beschaffungsstrategie. Zur Verankerung dieser Nachhaltigkeitskriterien in den Geschäftsprozessen über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg wird die vorliegende Vereinbarung beachtet.
(3) Im Folgenden präzisiert die Volksbank Lahr die Erwartungen an alle Auftragnehmer. Die Erwartungen orientieren sich u. a. an
  a. den Prinzipien des UN Global Compact (www.globalcompact.de) aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung,
  b. der vom BME (Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V.) verabschiedeten BME-Verhaltensrichtlinie „Code of Conduct“ (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/ sowie
  c. den einschlägigen Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO Kernarbeitsnormen) (https://www.ilo.org/berlin/arbeits-und-standards/kernarbeitsnormen/lang--de/index.htm).
(4) Die Volksbank Lahr betrachtet diese Anforderungen als wesentlich für die jeweilige Geschäftsbeziehung.
(5) Bei Verstoß gegen die Nachhaltigkeitsanforderungen wird die Volksbank Lahr einen konkreten Maßnahmenplan erstellen. Dieser enthält auch ein Eskalationsschema, das im Extremfall bis zur Kündigung der Geschäftsbeziehung reichen kann. Die Volksbank Lahr erwartet, dass der Auftragnehmer auch für die Einhaltung dieser Anforderungen durch seine Geschäftspartner und Subunternehmer Sorge trägt, diese thematisiert und abfragt.

§ 3 Nachhaltigkeitserklärung

(1) Die Volksbank Lahr bekennt sich zu ihrer wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Verantwortung. Vor diesem Hintergrund werden bei der Bewertung des Angebotes und bei der zukünftigen Abwicklung jederzeit die Prinzipien der Nachhaltigkeit einbezogen.
(2) Die im Folgenden aufgeführten Erwartungen stellen Mindestanforderungen in diesem Zusammenhang dar und erheben somit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Volksbank Lahr erwartet, dass der Auftragnehmer die jeweils geltenden Gesetze und Regelungen sowie internationalen Standards wahrt und achtet. 
(3) Die Volksbank Lahr strebt eine faire und partnerschaftliche Geschäftsbeziehung mit ihren Auftragnehmern an und übernimmt Verantwortung gegenüber den Geschäftspartnern, der Umwelt und der Gesellschaft. Die Volksbank Lahr erwartet von ihren Geschäftspartnern daher einen auf dauerhaftes und nachhaltiges Handeln ausgerichteten Geschäftsbetrieb.
a) Unwelt- und Klimaschutz
  a. Der Auftragnehmer sorgt für einen ausreichenden Umweltschutz. Hierbei erfüllt er mindestens die lokalen bzw. nationalen rechtlichen Anforderungen und sorgt für eine Minimierung der Umweltbelastungen. Auf Verlangen der Volksbank Lahr kann der Auftragnehmer einen Nachweis über die dafür eingeleiteten Maßnahmen vorlegen.
  b. Der Auftragnehmer soll ein Verfahren zur Überprüfung der Rechtssicherheit etabliert haben. Es sollen regelmäßig Vorschläge zur Verbesserung der Umwelt- und Klimaleistung im Rahmen der Geschäftsbeziehung unterbreitet werden sowie Ziele zur Reduzierung der Umwelt- und Klimabelastung definiert werden. 
  c. Die Volksbank Lahr begrüßt, wenn der Auftragnehmer bereits ein systematisches und organisatorisch verankertes Umweltmanagement betreibt bzw. dieses nachweislich aufbaut.
b) Einhaltung der Menschen- und Arbeitsrechte sowie Nicht-Diskriminierung
  a. Der Auftragnehmer erkennt die Menschenrechte an und hält sie ein. Dies gilt insbesondere für Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) (www.un.org/Depts/german/menschenrechte/aemr.pdf) der Generalversammlung der Vereinten Nationen sowie die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) (www.echr.coe.int/documents/convention_deu.pdf).
  b. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftragnehmers haben ein Mindestalter gemäß der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Konvention 138 (https:www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/---ed_norm/---normes/documents/normativeinstrument/wcms_c138_de.htm). Das Mindestalter darf weder unter dem Alter, in dem die Schulpflicht endet, noch unter 15 Jahren liegen. Zwangsarbeit einschließlich Schuldknechtschaft oder unfreiwillige Häftlingsarbeit praktiziert, toleriert oder unterstützt der Auftragnehmer nicht. Strengere lokale rechtliche Maßstäbe sind vorrangig zu beachten.
  c. Der Auftragnehmer schließt jede Form der Diskriminierung (z. B. aufgrund Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Nationalität, Religionszugehörigkeit, Behinderung, sexueller Orientierung, politischer Meinung oder sozialer Herkunft) mindestens entsprechend den Benachteiligungsverboten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes aus. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind vor Belästigung am Arbeitsplatz, insbesondere sexueller Art, zu schützen.
c) Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Der Auftragnehmer gewährleistet die entsprechende Arbeitssicherheit für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um Unfällen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen. Er hält dabei mindestens die rechtlichen lokalen Anforderungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz ein. Der Auftragnehmer sorgt für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz mindestens gemäß der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), sofern gesetzliche Normen geringere Anforderungen formulieren oder diese fehlen.
d) Gewährleistung fairer Entlohnung und fairer Arbeitsbedingungen
  a. Der Auftragnehmer zahlt seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für einen angemessenen Lebensunterhalt ausreichende und angemessene Löhne. Er hält gesetzliche Mindestlöhne ein. Der Auftragnehmer gewährleistet faire Arbeitsbedingungen für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Er hält nationale Gesetze und Verordnungen über Arbeitszeiten und Arbeitssicherheit sowie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ein.
  b. Der Auftragnehmer gesteht seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen zu.
e) Anti-Korruption und Anti-Bestechung
Der Auftragnehmer akzeptiert keine Form von Korruption oder Bestechung; er lässt sich in keiner Weise darauf ein.
f) Verantwortung in der Lieferkette
  a. Gültige nationale sowie internationale Gesetze und Verordnungen sind über die gesamte Lieferkette hinweg einzuhalten. 
  b. Alle durch den Auftragnehmer gelieferten Produkte und Verpackungen müssen den Richtlinien der Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (REACH Verordnung vom Juni 2007; Umsetzung in nationales Recht gemäß REACH Anpassungsgesetz vom 1. Juni 2008) entsprechen; unabhängig davon, ob ein Stoff in der Liste der umweltbezogenen Stoffe als beschränkt oder verboten geführt wird.
  c. Alle zum Zwecke des Produktschutzes, der Lagerung oder des Transportes von Gütern durch den Auftragnehmer verwendeten Verpackungen müssen recyclingfähig sein oder einem der gängigen Tauschsysteme angehören. Die einschlägigen Zertifizierungen sind vom Auftragnehmer nachzuweisen.
  d. Bei dem Transport von Waren ist bei der Wahl des Transportmittels darauf zu achten, dass die Umweltbelastung so gering wie möglich gehalten wird. Dabei ist bei internationalen Produkten der Transport per Schiffstransfer dem der Luftfracht und im kontinentalen Bereich der Bahntransport dem der Verbringung mit dem LKW Vorrang zu geben.
  e. Die Volksbank Lahr begrüßt den Einsatz erneuerbarer Energien im Zuge des Wertschöpfungsprozesses.
  f. Die Zusammenarbeit mit Herstellern und Händlern, die nachweisbar nach einem der branchenüblichen Prüfsiegel (EMAS, ISO 14001 etc.) zertifiziert oder nach einem der anerkannten Umweltsiegel auditiert sind, wird durch die Volksbank Lahr präferiert.
     
     

Beschaffungsrichtlinie

I. Einleitung

Als Unternehmen erkennen wir die zunehmende Bedeutung nachhaltiger Beschaf-fungspraktiken für die Umwelt, die Gesellschaft und letztendlich für unseren eigenen langfristigen Erfolg. Angesichts der wachsenden globalen Herausforderungen in Bezug auf Klimakrise, Biodiversitätsverlust, Ressourcenknappheit und soziale Gerechtig-keit ist es unerlässlich, dass wir unsere Beschaffungsstrategien nach nachhaltigen Prinzipien ausrichten. Diese Richtlinie zur nachhaltigen Beschaffung dient als Leitfaden für unser Unternehmen, um sicherzustellen, dass unsere Beschaffungsentscheidungen ökologische, soziale und ökonomische Aspekte gleichermaßen berücksichtigen. Durch die Integration von Nachhaltigkeitskriterien in unseren Beschaffungsprozess streben wir nicht nur danach, die negativen Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit zu minimieren, sondern auch positive Veränderungen in unserer Lieferkette und darüber hinaus zu bewirken.

II. Relevante Bereiche

Die Beschaffungsrichtlinie findet insbesondere in folgenden Bereichen Anwendung:

  • Beschaffung IT
  • Ein- und Verkauf von Dienstleistungen
  • Einkauf und Nutzung des Fuhrparks
  • Einkauf und Nutzung von Büro- und Verbrauchsmaterial, Papier und Druckerei-Dienstleistungen
  • Einkauf und Nutzung von Geschenken und Werbemitteln
  • Einkauf von Lebensmitteln und interne Versorgung
  • Einkauf und Nutzung von Möbeln
  • Energieversorgung und Müllentsorgung

III. Grundätze für eine nachhaltigere Beschaffung

Um unsere Beschaffung in allen Bereichen nachhaltiger zu gestalten, haben wir uns folgende Grundsätze formuliert:
  1. Umweltverträglichkeit: Wir bevorzugen Produkte und Dienstleistungen, die umweltverträglich hergestellt, genutzt und entsorgt werden können. Dies umfasst die Reduzierung von Treibhausgasemissionen, den Schutz der Biodiversität, die effiziente Nutzung von Ressourcen und die Minimierung von Abfall und schädlichen Chemikalien. Bei der Auswahl der Produkte orientieren wir uns an einschlägigen geprüften Siegeln und Labeln, wie z.B. dem Blauen Engel, Fairtrade, EU-Energielabel und anderen einschlägigen Signets, um die Umweltfreundlichkeit der von uns genutzten Güter zu gewährleisten.
  2. Soziale Verantwortung: Wir legen Wert darauf, dass unsere Lieferanten fair und ethisch handeln und die grundlegenden Menschenrechte respektieren. Dies beinhaltet die Einhaltung von Arbeitsnormen, faire Löhne, keine Diskriminierung, sowie Gesundheits- und Sicherheitsstandards am Arbeitsplatz.
  3. Regionale und lokale Wertschöpfung: Wir bevorzugen Lieferanten aus unserer Region oder lokale Anbieter, um die regionale Wirtschaft zu stärken, Transportwege zu verkürzen und die lokale Gemeinschaft zu unterstützen.
  4. Transparenz und Nachverfolgbarkeit: Wir streben nach Transparenz entlang unserer gesamten Lieferkette, um sicherzustellen, dass die Herkunft unserer Produkte und Dienstleistungen nachvollziehbar ist und unseren Nachhaltigkeitsstandards entspricht.
  5. Innovation und kontinuierliche Verbesserung: Wir sind bestrebt, kontinuierlich nach innovativen Lösungen zu suchen, um unsere Beschaffungspraktiken zu verbessern und unsere Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Dies beinhaltet die Zusammenarbeit mit Lieferanten, um neue umweltfreundliche Technologien und Praktiken zu entwickeln und zu implementieren.
  6. Wirtschaftliche Rentabilität: Nachhaltigkeit und wirtschaftlicher Erfolg gehen Hand in Hand. Wir streben nach langfristigen Partnerschaften mit Lieferanten, die wettbewerbsfähige Preise anbieten und gleichzeitig unsere Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllen können.
  7. Kundenorientierung: Wir berücksichtigen die Bedürfnisse und Erwartungen unserer Kunden hinsichtlich nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen und streben danach, ihre Anforderungen bestmöglich zu erfüllen.

IV. Vorgehen bei der Auswahl der Lieferanten

Das Vorgehen bei der Auswahl nachhaltiger Lieferanten umfasst folgende Schritte:
  1. Lieferantenbewertung und -auswahl: Wir führen eine Bewertung potenzieller Lieferanten durch, um sicherzustellen, dass sie unseren Nachhaltigkeitsstandards entsprechen. Dies kann die Überprüfung von Unternehmensrichtlinien, Zertifizierungen, Nachhaltigkeitsberichte, Umweltleistung, sozialen Standards und ethischen Praktiken umfassen. Wir informieren die Dienstleister und Lieferanten über unsere Nachhaltigkeitsstandards über das Dokument „Nachhaltigkeitsleitlinie“, welches wir auf unserer Webseite veröffentlichen. Die Volksbank Lahr betrachtet diese Anforderungen als wesentlich für die jeweilige Geschäftsbeziehung.
Wir wählen primär Dienstleister und Anbieter aus dem eigenen Kundenstamm, der Region oder des genossenschaftlichen Verbundes aus, sodass wir auch bei einmaligen Aufträgen oder Aufträgen ohne Dauerschuldverhältnis davon ausgehen können, dass Menschenrechte und Arbeitsbedingungen dem deutschen Standard, der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) (https://www.un.org/Depts/german/menschenrechte/aemr.pdf) der Generalversammlung der Vereinten Nationen sowie die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) (https://www.echr.coe.int/documents/convention_deu.pdf). und der Kernarbeitsnorm der Internationalen Arbeitsorganisation unterliegen.
  2. Fragebögen und Audits: Wir können potenzielle Lieferanten auffordern, Fragebögen auszufüllen oder an Audits teilzunehmen, um detaillierte Informationen über ihre Geschäftspraktiken, Umweltleistung, Arbeitsbedingungen und Lieferketten zu erhalten.
  3. Kommunikation und Dialog: Der Dialog mit potenziellen Lieferanten ist entscheidend, um ihre Verpflichtung zu Nachhaltigkeit zu verstehen und sicherzustellen, dass sie bereit sind, mit uns zusammenzuarbeiten, um unsere Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.
  4. Einbindung von Stakeholdern: Wir berücksichtigen die Bedenken und Erwartungen unserer Stakeholder, einschließlich Kunden, Mitarbeiter, Investoren und der Gemeinschaft, um sicherzustellen, dass die Auswahl unserer Lieferanten ihren Anforderungen und Interessen gerecht wird.
  5. Langfristige Partnerschaften: Wir streben nach langfristigen Partnerschaften mit Lieferanten an, die nicht nur unsere Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllen, sondern auch bereit sind, gemeinsam mit uns an der kontinuierlichen Verbesserung ihrer Nachhaltigkeitsleistung zu arbeiten.

Indem wir diese Schritte konsequent befolgen, können wir sicherstellen, dass unsere Lieferkette einen positiven Beitrag zur Nachhaltigkeit leistet und langfristige Werte schafft.