Unsere Organe und Gremien

Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung

Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Volksbank Lahr eG und die Menschen darin.

Vorstand

Wir führen zum Erfolg

Der Vorstand Ihrer Volksbank Lahr eG besteht aus 2 Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

Mitglieder des Vorstandes

Vorstand Volksbank Lahr
Foto Michael Bode (v.l.n.r.): Vorstandsvorsitzender Frank Peter Rottenecker, Vorstand Reiner Richter

Aufsichtsrat

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.

Der Vorsitzende und seine Vertreter

Bernd Neugart
Aufsichtsratsvorsitzender

Bernd Neugart

Jürgen Mack
1. stellv. Vorsitzender

Jürgen Mack

Uwe Kohler
2. stellv. Vorsitzender

Uwe Kohler

Aufsichtsratsmitglieder

Dr. Marco Stefan Auer

Dr. Marco Stefan Auer

Hans-Christoph Freiherr Roeder von Diersburg

Hans-Christoph Freiherr Roeder von Diersburg

Heike Ganter-Wasmer

Heike Ganter-Wasmer

Martin-Devid Herrenknecht

Martin-Devid Herrenknecht

Markus Juchheim

Markus Juchheim

Peter Kammin

Peter Kammin

Harald Kern

Harald Kern

Liliane Llombart Gavalda

Liliane Llombart Gavalda

Christian Machleid

Christian Machleid

Egbert Niekamp

Egbert Niekamp

Thomas Sauter

Thomas Sauter

Rudolf Streif

Rudolf Streif

Die Aufgaben des Aufsichtsrats:

Gem. § 22 Abs. 1 der Satzung hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung des Vorstands zu überwachen und sich zu diesem Zweck über die Angelegenheiten der Genossenschaft unterrichten zu lassen. Er kann jederzeit Berichterstattung vom Vorstand verlangen, Bücher und Schriften einsehen sowie Bestände prüfen. Nach Abs. 2 kann der Aufsichtsrat zur Erfüllung seiner gesetzlichen und satzungsmäßigen Pflichten aus seiner Mitte Ausschüsse bilden und sich der Hilfe von Sachverständigen auf Kosten der Genossenschaft bedienen. Gem. Abs. 3 hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss, den gesetzlichen Lagebericht und den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung eines Jahresüberschusses oder für die Deckung eines Jahresfehlbetrags zu prüfen und der Vertreterversammlung vor Feststellung des Jahresabschlusses darüber Bericht zu erstatten. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats hat den Inhalt des Prüfungsberichts zur Kenntnis zu nehmen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben nach Abs. 6 bei íhrer Tätigkeit die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Aufsichtsratsmitglieds einer Kreditgenossenschaft anzuwenden.

Die Vertreterversammlung ist das Wahlorgan des Aufsichtsrats, eine Konsequenz der Selbstverwaltung unserer Genossenschaftsbank.

 

Vertreterversammlung

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.

Aufgaben der Vertreterversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.