CSRD: neue Regeln für Ihren Nachhaltigkeitsreport

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hebt Nachhaltigkeitsberichte auf die gleiche Ebene wie Finanzberichte. Um CSRD-konform berichten zu können, ist eine Doppelte Wesentlichkeitsanalyse verpflichtend vorgeschrieben. Auch im Leitfaden der Global Reporting Initiative (GRI) wird eine solche Wesentlichkeitsanalyse gefordert.  

Mit der Wesentlichkeitsanalyse (Materialitätsanalyse) werden die für ein Unternehmen und seine Anspruchsgruppen (Stakeholder) bedeutenden (also wesentlichen) Nachhaltigkeitsthemen ermittelt. Die „Doppelte Wesentlichkeit“ verlangt, dass Unternehmen Nachhaltigkeitsaspekte aus zwei Perspektiven betrachten müssen (Outside-in-Perspektive und Inside-out-Perspektive).

  • Innenwesentlichkeit bzw. Financial Materiality (Outside-In): die Bedeutung eines Nachhaltigkeitsthemas für das Unternehmen (finanzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen) und
  • Außenwesentlichkeit bzw. Impact Materiality (Inside-Out): Die Auswirkungen des Unternehmens in diesem Bereich auf die Außenwelt (wie Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft).

Mit Hilfe dieser Analyse müssen Unternehmen ab 2024 schrittweise die für sie wesentlichen Themen und damit den Berichtsumfang nach den Vorgaben der European Sustainability Reporting Standards (ESRS-Standard) festlegen und berichten. Die ESRS  umfassen zu berichtende Informationen zu Umweltauswirkungen sozialen Belangen (Social) und Unternehmenspolitik (Governance). Eine notwendige Kennzahl ist die CO2-Bilanz.

Das Bundeskabinett hat im Juli 2024 den Regierungsentwurf zur deutschen Umsetzung der CSRD beschlossen. Durch den Beschlusshandelt es sich nun um einen offiziellen Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der in der Folge noch in den Bundestag eingebracht werden muss. Es sind nur wenige Änderungen zu erwarten und eine Vorbereitung ist sinnvoll.

Wer unterliegt der CSRD?
Die CSRD betrifft alle kapitalmarktorientierten Unternehmen sowie große Versicherungen und Banken.  

Ab 2025 gilt sie außerdem auch für große, nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen in der EU, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Ab 250 Mitarbeiter
  • Mind. 25 Mio. € Bilanzsumme
  • Mind. 50 Mio. € Umsatz

Ab wann greift die CSRD-Berichtspflicht?

  • NFRD-berichtspflichtige Unternehmen berichten erstmals 2025 für das Geschäftsjahr 2024.
  • CSRD-berichtspflichtige Unternehmen berichten erstmals 2026 für das Geschäftsjahr 2025.
  • Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen und Finanz- und Versicherungsfirmen müssen erstmals 2027 für das Geschäftsjahr 2026 berichten.
  • Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, jedoch mit hohem Umsatz innerhalb der EU, berichten erstmals 2029 für das Geschäftsjahr 2028 nach CSRD. (Stand Juli 2024)

Welche Hilfsangebote im Bereich CSRD gibt es?

  • Die kostenfreie Webplattform des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) unterstützt ab 2025 Unternehmen im Prozess der digitalen CSRD-konformen Berichterstattung.
  • Es gibt zahlreiche Beratungsfirmen, die den Prozess der Wesentlichkeitsanalyse begleiten. Auch sind diverse Softwareangebote auf dem Markt, zum Teil KI gestützt. Beispielhaft sei hier das Angebot We-lite genannt, das eine begleitete Durchführung einer ESRS-konformen Wesentlichkeitsanalyse anbietet.

Die CSRD bietet sowohl für Unternehmen als auch für die Gesellschaft trotz des bürokratischen Aufwands eine Vielzahl von Vorteilen. Unternehmen können durch eine verbesserte Nachhaltigkeitsberichterstattung ihr Image stärken, das Vertrauen der Stakeholder gewinnen und langfristige Wettbewerbsvorteile erzielen. Darüber hinaus trägt die CSRD zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung bei, indem sie Unternehmen dazu anregt, ihre sozialen und ökologischen Auswirkungen zu minimieren und verantwortungsbewusste Geschäftspraktiken zu fördern.

Frühzeitig beginnen

Egal, ob Unternehmen innerhalb des Betriebes Expertise aufbauen oder Beratungsleistung einkaufen: Es ist sinnvoll, sich frühzeitig mit dem Thema CSRD auseinanderzusetzen, da die geforderte Datenanalyse sehr umfangreich ist und ein entsprechender Prozess aufgesetzt und dokumentiert werden muss. Dabei sollte es Unternehmen nicht nur darum gehen, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Sie bietet vielmehr wertvolle Informationen für Investoren, Kunden und andere Stakeholder und schafft Einblicke, die als Entscheidungshilfe dienen können.