EU Green Deal (Europäischer Grüner Deal)

Der EU Green Deal beschreibt eine Strategie für die nachhaltige Ausrichtung der Europäischen Wirtschaft. Unter anderem strebt die EU als erster Kontinent die Klimaneutralität bis 2050 an. Um dieses Ziel zu erreichen, greifen die verschiedenen Maßnahmen des EU Green Deal, mit denen die CO2-Emissionen gesenkt und der Umstieg auf erneuerbare Energien forciert werden sollen. In der Folge nimmt der Gesetzgeber Unternehmen und Banken zunehmend in die Pflicht, die Nachhaltigkeit ihrer Wirtschaftsaktivitäten künftig messbar machen.  

Ziele:

Klima

  • Klimaneutralität bis 2050
  • Verringerung der Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990

Umwelt und Ozeane

  • Schutz der biologischen Vielfalt und Ökosysteme
  • Verringerung der Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Verbesserung des Abfallmanagements
  • Gewährleistung der Nachhaltigkeit unserer blauen Wirtschaft und unserer Fischereisektoren

Energie  

  • Gewährleistung einer sicheren und erschwinglichen Energieversorgung in der EU
  • Entwicklung eines vollständig integrierten, vernetzten und digitalisierten EU-Energiemarkts
  • Vorrang für Energieeffizienz, Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz unserer Gebäude und Entwicklung eines überwiegend auf erneuerbaren Energiequellen
    basierenden Energiesektors

Verkehr  

  • Effiziente, sichere und umweltfreundliche Verkehrsmittel
  • Verringerung der verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 um 90 %

Landwirtschaft  

  • Nachhaltiges Lebensmittelsystem
  • Ernährungssicherheit trotz Klimawandel und Biodiversitätsverlust sicherstellen
  • ökologischen und klimatischen Fußabdruck des EU-Lebensmittelsystems verkleinern
  • EU-Lebensmittelsystem krisenfester machen
  • weltweiten Übergang zu wettbewerbsgerechter Nachhaltigkeit einläuten

Finanzen

  • Regionale Entwicklung & Investitionen in eine grüne Zukunft
  • Bereitstellung von 30 % des mehrjährigen EU-Haushalts (2021–2027) und des einzigartigen Aufbauinstruments NextGenerationEU für grüne Investitionen -> die EULänder müssen mindestens 37 % der Gelder für Investitionen und Reformen zur Förderung der Klimaziele aufwenden

Industrie

  • Entwicklung einer Industriestrategie für ein wettbewerbsfähiges, grünes und digitales Europa

Forschung und Innovation

  • Impulsgeber für den Wandel
  • Horizont Europa ist das nächste Forschungs- und Innovationsprogramm der EU -> Mehr als 35 % der Ausgaben im Rahmen von Horizont Europa sollen zu Klimaschutzzielen beitragen

Wie die EU-Taxonomie Investitionen lenkt

Die EU-Taxonomie ist ein Regelwerk der Europäischen Union, das Unternehmen verpflichtet ihre wirtschaftlichen Aktivitäten und Investitionen nach klaren und einheitlichen Nachhaltigkeitskriterien zu gestalten. Ziel ist es u.a. Kapitalflüsse in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten und Geldanlagen zu lenken, Greenwashing zu verhindern. Durch die Klassifizierung wirtschaftlicher Tätigkeiten als entweder umweltfreundlich oder nicht nachhaltig schafft die EU-Taxonomie Transparenz und ermöglicht es Unternehmen, ihre Geschäftspraktiken auf ökologisch verträgliche Weise auszurichten.

Die praktische Umsetzung der EU-Taxonomie stellt Unternehmen vor große Herausforderungen, insbesondere aufgrund ihrer vielfältigen Auslegungs- und Interpretationsspielräume. Eine immer stärkere Verknüpfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit der Finanzberichterstattung wird durch die Taxonomie zwingend.  

Durch die hohe Anzahl an Daten und den geforderten Detailgrad der Kennzahlen steigt die Komplexität der Offenlegung und der damit einhergehende Umsetzungsaufwand sollte keinesfalls unterschätzt werden. Interne Prozesse, IT-Systeme und Kontrollmechanismen müssen dementsprechend an die neuen Anforderungen angepasst werden. Gerade deshalb empfiehlt sich eine frühzeitige interne Erhebung, Verarbeitung und Analyse taxonomierelevanter Daten und Kennzahlen, selbst wenn das Unternehmen nach jetzigem Stand noch nicht dazu verpflichtet ist.  

Im Hinblick auf die Ausweitung des Anwenderkreises der CSRD und somit der EU-Taxonomie ist zudem von einem in den nächsten Jahren rapide steigenden Qualifikations- und Personalbedarf auszugehen. Aus Unternehmenssicht lohnt es sich daher, bereits jetzt ausreichend personelle Ressourcen und Kapazitäten zu schaffen, Weiterbildungsangebote zu etablieren und qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen.

Gleichzeitig bietet die Taxonomie Chancen für Unternehmen, sich als Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit zu positionieren. Unternehmen, die frühzeitig nachhaltige Praktiken umsetzen, können von einem positiven Image profitieren und möglicherweise Zugang zu günstigeren Finanzierungsmöglichkeiten erhalten.