Trotz immer wieder eintretender leichter Rückschläge befand sich die Lahrer Gewerbebank bis 1921 bei den Umsätzen, der Bilanzaddition und beim Reingewinn in einer stetigen Aufwärtsbewegung, wie die Übersicht von 1865 bis 1922 ausweist.
Die 1921 längst spürbare Geldentwertung ließ die Mitglieder einen Kollaps der Bank befürchten mit erheblichen Haftungsrisiken für jeden Einzelnen, solange der Status einer Gesellschaft mit unbeschränkter Haftpflicht bestand. Deswegen drängte man auf eine Umwandlung der Lahrer Gewerbebank in eine Genossenschaft mit beschränkter Haftung (eGmbH). Am 26. November 1921 beschlossen der Vorstand und der Aufsichtsrat in gemeinsamer Sitzung, der außerordentlichen Generalversammlung, die am gleichen Tag einberufen wurde, vorzuschlagen, die eGmbH einzuführen.